Zauberhaftes und altes Glas mit geätztem Blumenmotiven und Pfropfen-Deckel. Die Dose ist aus Pressglas. Es hat auf jeder Seite ein anderes Blumenmotiv. Diese wurden aufwändig von Hand in das Glas geätzt. Der Deckel ist auf der innnenseite mit Kunststoff. Alles ist schön dicht, so das auch lebensmittel aufbewahrt werden können, die keine Luft abbekommen sollten. Kekse z.B. Das Glas ist Vintage und hat leichte Gebrauchsspuren, Es eignet sich perfekt für die Küche. z.B. für Nudeln, Bonbons, Kekse oder oder oder.
Gesamthöhe: 18cm Höhe ohne Deckel: ca. 12,8 cm 11,5 cm x 11,5 cm Öffnung: Ø ca. 9,5 cm Ära: 1980er Jahre Zustand: gut! Material: Glas, Pressglas, Kunststoff Marke: ----- Ca. 1 Liter Verkauf ohne Dekoration!
Süßigkeitenglas
Pressglas mit großer Öffnung
Geschliffenes Glas
Blumendekor
Bitte denk daran; unsere Produkte sind echte Vintage-Fundstücke!
Das bedeutet, diese Artikel sind über 20 Jahre alt, gebraucht und meistens unperfekt - jedoch werden die verkauften Artikel sauber, verwendbar und liebenswert sein.
Wir handeln gewerblich! Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung per e-mail.
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.
*Gesamtpreis, kein USt-Ausweis wegen Differenzbesteuerung und zzgl. Versandkosten.
Liebe Vintage-Fans: es ist uns leider nicht möglich nähere Herstellerangaben zu machen, da fast alle unsere Artikel mindestens 20 Jahre alt sind! Unsere Schätze sind zum großen Teil aus der ehemaligen DDR und wurden in "Volkseigene Betriebe" hergestellt, die es so überhaupt nicht mehr gibt. Selbst wenn zum Beispiel der Hersteller "Kahla" angegeben ist, hat der heutige Betrieb kaum noch etwas mit der Verantwortung des alten volkswirtschaftlichen Werks zu tun.
Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass es uns unmöglich ist, Angaben zum Hersteller und derer E-Mail Adressen, Webseiten usw. zu machen. DENNOCH: Angaben zur Produktsicherheit: Das Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt und ist vor diesem Datum erstmals in der EU in Verkehr gebracht worden. Es weist Gebrauchsspuren auf und wird ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung und ohne etwaige Sicherheitshinweise geliefert. Für dieses Produkt gilt somit die Übergangsbestimmung des Art. 51 GPSR, sodass die Pflicht nach Art. 19 GPSR nicht besteht.