Schlanke formschöne Vase den 60er Jahren. Feines Glas in kräftigem dunklen Rubinenrot mit weißer Emaillemalerei. Die Farben sind klar und kräftig. Die Form der Vase ist fließend. Es handelt sich um ein Einzelstück, da es eine freie Form ist, die Mundgeblasen wurde. ACHTUNG: die Vase hat einen Chip am oberen Rand. Das wurde bereits im Preis bedacht.
Durchmesser: 14 cm / 5.5 " (mittig gemessen) Höhe: 18,5 cm / 7.3 " Hersteller: kann nicht genau ermittelt werden Zustand: es gibt ein paar kleine Kratzer und eventuell Ablagerungen im Inneren. Gebrauchsspuren sind kaum vorhanden, außer einem Materialfehler, der auf dem Foto zu sehen ist.
Höhe: ca. 18cm Durchmesser in der Mitte gemessen: ca. 12 cm Nicht gemarkt! Epoche: 1960er Verkauf ohne Dekoration!
Bitte denk daran; unsere Produkte sind echte Vintage-Fundstücke!
Das bedeutet, Vintage-Produkte sind über 20 Jahre alt, gebraucht und manchmal unperfekt - jedoch werden die verkauften Artikel sauber, verwendbar und liebenswert sein.
Wir handeln gewerblich! Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung per e-mail.
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.
*Gesamtpreis, kein USt-Ausweis wegen Differenzbesteuerung und zzgl. Versandkosten.
Liebe Vintage-Fans: es ist uns leider nicht möglich nähere Herstellerangaben zu machen, da fast alle unsere Artikel mindestens 20 Jahre alt sind! Unsere Schätze sind zum großen Teil aus der ehemaligen DDR und wurden in "Volkseigene Betriebe" hergestellt, die es so überhaupt nicht mehr gibt. Selbst wenn zum Beispiel der Hersteller "Kahla" angegeben ist, hat der heutige Betrieb kaum noch etwas mit der Verantwortung des alten volkswirtschaftlichen Werks zu tun.
Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass es uns unmöglich ist, Angaben zum Hersteller und derer E-Mail Adressen, Webseiten usw. zu machen. DENNOCH: Angaben zur Produktsicherheit: Das Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt und ist vor diesem Datum erstmals in der EU in Verkehr gebracht worden. Es weist Gebrauchsspuren auf und wird ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung und ohne etwaige Sicherheitshinweise geliefert. Für dieses Produkt gilt somit die Übergangsbestimmung des Art. 51 GPSR, sodass die Pflicht nach Art. 19 GPSR nicht besteht.